Ihre Anwälte für Strafrecht:
Engagiert kämpfen, einfühlsam beraten

Da ist sie, die polizeiliche Vorladung, mit Zeit, Ort und Datum: Man will Sie als Beschuldigten vernehmen. Noch beunruhigender: Eine Durchsuchung steht ins Haus. Situationen, die erheblichen Druck aufbauen. Jetzt bloß keine Fehler machen! Wie reagieren Sie jetzt richtig ? Sie sind unsicher, was Ihre Rechte angeht? Wir engagieren uns, um Sie rechtssicher zu beraten und zu vertreten.

Oberstes Gebot: Fristen wahren!

Vorladung, Hausdurchsuchung, gar Haftbefehl – Nachrichten, die massiv verunsichern. Zeit, die Flucht nach vorn anzutreten und unverzüglich zu handeln. Fristwahrung ist oberstes Gebot, denn um Einspruch gegen einen Strafbefehl zu erheben, bleiben nur zwei Wochen Zeit. Verstreicht die Frist, ist der Strafbefehl rechtskräftig – bei rechtzeitigem Widerspruch geht es mit der mündlichen Hauptverhandlung weiter. Zum Glück weniger kompliziert, als es klingt: Als Betroffener im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren müssen Sie nur wenige Grundregeln beherzigen wie, einen Anwalt für Strafrecht zu benennen, wenn Sie das Gericht dazu auffordert – innerhalb gesetzter Frist. Sie verzichten darauf? Dann kann das Gericht einen Strafverteidiger bestellen. Statt ein Risiko einzugehen, sollten Sie von Ihrem Recht auf anwaltlichen Beistand Gebrauch machen.

Grundregel: Nie ohne meinen Anwalt!

Bis sich Ihr Rechtsexperte Ihres Problems angenommen hat, lautet die Marschrichtung: Schweigen ist Gold! Stellungnahmen zu Vorwürfen abgeben, etwas unterschreiben? Jetzt noch nicht, wenn überhaupt. Zu jedem Zeitpunkt einen Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren, ist Ihr gutes Recht, von dem Sie besonders in der unmittelbaren Konfrontation mit der Polizei Gebrauch machen sollten. Weder müssen Sie dort aussagen, noch erscheinen – Letzteres zu fordern ist Privileg der Staatsanwaltschaft.

Nemo tenetur se ipsum accusare! Besser nicht selbst belasten

Warum sollten Sie zunächst schweigen? Ein Beispiel: Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt, fahrlässige Körperverletzung steht im Raum. Erklärungen, die Sie vor Ort abgeben, erscheinen später in Ihrer Ermittlungsakte. Als Ihre Anwälte für Strafrecht schränkt dies unseren Spielraum ein. Denn als Strafverteidiger beantragen wir Akteneinsicht und sehen, was in Ihrer Sache bereits ermittelt wurde. Wie ist die Beweislage, wie belast- und verwertbar die Beweise? Wie sind die Erfolgsaussichten? Wir beraten Sie gerne dazu und arbeiten mit Ruhe und Sorgfalt an einer Verteidigungsstrategie.

Ihr Fall in guten Händen

Eine gute Verteidigungsstrategie ist in der Lage, Informationsvorsprünge der Ermittlungsbehörden aufzuholen: Neben offener Ermittlung bedienen sich diese auch verdeckter Maßnahmen wie der Datenüberwachung, nutzen Zeugenaussagen, V-Männer oder Sachverständige. Je weniger wir über den Stand der Ermittlungen wissen, desto größer Ihr Risiko, falls Sie sich unüberlegt und verfrüht zur Sache einlassen. Mit der Staatanwaltschaft auf Augenhöhe? Als Ihre Anwälte streben wir genau das für Sie an. Nach Akteneinsicht eröffnen sich neben Stellungnahmen auch Handlungsoptionen wie Einstellungsanträgen oder die Entscheidung, weiterhin zu schweigen. Gut, wenn im Vorfeld Material (Kopien, Informationen auf Datenträger) bzw. Kontaktdaten möglicher, wertvoller Zeugen gesichert wurden. Beweismittel, die wir zu Ihrer Entlastung einreichen können.

Belastend: Maßnahmen im Ermittlungsverfahren

Hausdurchsuchung? Auch hier gilt: Schweigen – und umgehend einen Anwalt anrufen. Und sei es nur, um einer korrekten Durchsuchung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen den Weg zu bereiten – inklusive Kopie des Durchsuchungsbeschlusses zu Ihren Händen. Lassen Sie sich nicht zu Angaben oder Reaktionen verleiten, die Sie später bereuen. Widerstand ist zu diesem Zeitpunkt zwecklos, aber Sie können einer Beschlagnahme formal widersprechen. Noch stärker greift ein Haftbefehl in Ihr Freiheitsrecht ein, nur bei dringendem Tatverdacht und Haftgrund zu rechtfertigen. Als Ihre Rechtsanwälte für Strafrecht versuchen wir ein Aussetzen oder Aufheben des Haftbefehls zu erwirken. Maßnahmen während des Ermittlungsverfahrens können u. a. sein:

  • Observation
  • körperliche Untersuchung/Blutprobe
  • DNA-Identitätsfeststellung
  • erkennungsdienstliche Behandlung (Lichtbild, Fingerabdruck)
  • Durchsuchung, Sicherstellung bzw. Beschlagnahme
  • Überwachung des Fernmeldeverkehrs
  • Ausschreibung zur Fahndung
  • ISMI-Catcher (Standortermittlung von Handys)
  • vorläufige Festnahme
  • vorläufiges Berufsverbot
  • vorläufiger Entzug der Fahrererlaubnis

Bei hinreichendem Tatverdacht wird Anklage erhoben. Doch auch jetzt besteht noch Hoffnung, eine Einstellung im Zwischenverfahren zu erreichen.

Anwalt Strafrecht Darmstadt – für Ihr gutes Recht

Wie Ihr Fall auch liegt, ob gegen Sie Haftbefehl erlassen wurde oder Sie Opfer einer Straftat sind: Als Ihre Strafverteidiger oder Nebenklagevertreter (auch in Büttelborn und Groß-Umstadt) nutzen wir unser volles juristisches Instrumentarium, Freiräume und Möglichkeiten maximal für Sie auszuschöpfen! Neben Fachwissen betrachten wir Empathie, Erfahrung und vertrauensvollen Kontakt als die beste Basis auf dem Weg zu Ihrer Lösung. Nicht selten bedeutet Strafverteidigung Kampf – um Ihre Rechte als Beschuldigter. Einen Kampf, den wir nur gemeinsam gewinnen können: Nur, wenn Sie uns alles Notwendige offen mitteilen, ist unsere Zusammenarbeit von Erfolg gekrönt. Oft bringt schon Erstberatung Klarheit – sprechen wir miteinander!

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