Mit dem Beschluss vom 01.02.2017 zum sog. Wechselmodell hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Kinderbetreuung für getrennt lebende Eltern revolutioniert. Doch in der Praxis gilt es Einiges zu beachten, damit die Umsetzung des Wechselmodells reibungslos verläuft. Lesen Sie hier, was das Wechselmodell bedeutet, auf welcher Grundlage der BGH-Beschluss getroffen wurde und wie es sich in der Praxis realisieren lässt. Hier erfahren Sie auch welche Strategie und welche Vorgehensweise beachtet und gewählt werden sollte.

Was bedeutet Wechselmodell?

Mit Hilfe des Wechselmodells wird die Kinderbetreuung zwischen getrennt lebenden Elternteilen geregelt. Das Modell ist auch unter dem Namen Doppelresidenzmodell bekannt. Die Betreuungszeit wird nach diesem Modell nahezu ebenbürtig aufgeteilt. Organisiert werden kann diese Aufteilung jedoch sehr flexibel und von Fall zu Fall unterschiedlich.

Was bildete die Grundlage für den Beschluss des BGH?

Bei dem Fall, welcher der Entscheidung des BGH zugrunde lag, hatte der Kindsvater eine gleichwertige Betreuungszeit für sein Kind beantragt. Der Fall war bereits vom Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden worden. Dieses hatte das Gesuch des Vaters aus folgenden Gründen abgelehnt:

  • Eine Unschlüssigkeit darüber, ob das Wechselmodell als Bestandteil des Sorge- oder des Umgangsrechts zu sehen ist. Das OLG sah damals nämlich keine Möglichkeit das Wechselmodell als Umgangsregelung zu realisieren.
  • Die Tatsache, dass das Wechselmodell gegen den Willen des anderen Elternteils angeordnet werden sollte.

Welche Erkenntnisse ergeben sich aus dem BGH-Beschluss?

Die Überprüfung des Falls und die erneute Entscheidung des BGH zugunsten des Kindsvaters schafft hingegen neue Perspektiven. Die Anwendungsmöglichkeiten des Wechselmodells erweitern sich folgendermaßen:

  • Das Wechselmodell kann auch im Sinne einer Umgangsregelung umgesetzt werden.
  • Auch eine Anordnung gegen den Willen des zweiten Elternteils kann grundsätzlich beim Wechselmodell getroffen werden. Es ist zu berücksichtigen: Eine solche Anordnung ist möglich, das Gericht ist aber nicht dazu verpflichtet.
  • Offen bleibt, ob das Wechselmodell auch im Sinne des Sorgerechts Anwendung finden kann.

Welche Voraussetzungen müssen für ein Wechselmodell gegeben sein?

Der Grundstein für die Anwendung eines Wechselmodells als Umgangsregelung ist mit diesem BGH-Beschluss gelegt. Jedoch richtet sich auch hier die Entscheidung der Gerichte besonders nach dem Wohl des Kindes aus. Diese Bedingungen müssen daher in der Regel vorliegen, damit das Wechselmodell zur Anwendung kommen kann:

  • die Haushalte beider Eltern liegen relativ nah beieinander
  • die externen Gegebenheiten müssen stimmen
  • die Elternteile bringen beide die Bereitschaft mit zusammenzuarbeiten und sich zu verständigen
  • es dürfen also keine schwerwiegenden Konflikte zwischen den Eltern bestehen

Die besten Bedingungen für eine positive Entscheidung schaffen

Elternteile, welche sich eine Regelung nach dem Wechselmodell wünschen, sollten immer im Blick behalten, dass sich das Gericht am Kindeswohl orientiert. Es gilt also Konflikte möglichst zu vermeiden und die “Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit” herauszuheben. Hier können professionelle anwaltliche Beratung und Unterstützung sinnvoll sein. Auf diese Aspekte sollte man achten:

  • Lassen Sie sich nicht auf Konflikte ein, die vom anderen Elternteil provoziert werden. Versuchen Sie stattdessen das Konfliktpotenzial zu senken und auszubremsen. Verzichten Sie auf Gegenangriffe und nutzen Sie einen Anwalt, um die Fähigkeit zur Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem anderen Elternteil hervorzuheben.
  • Falsche Anschuldigungen sollen nicht grundsätzlich so stehen gelassen werden, aber es ist sinnvoll nur auf ausschlaggebende Aspekte zu reagieren. Es darf nicht der Eindruck beim Gericht entstehen, dass die Probleme ausschweifend und schwer zu lösen sind. Eine Konfliktlösung sollte vornehmlich sachlich und möglichst ohne emotionale Ausbrüche von statten gehen. Für eine gerichtliche Entscheidung inhaltlich irrelevante Punkte gilt es in diesem Zusammenhang zu ignorieren. Stattdessen ist es sinnvoll Aspekte vorzutragen, welche zwischen Ihnen und dem anderen Elternteil funktionieren.
  • Massive Falschaussagen der Gegenseite sollten möglichst auf friedliche Art und Weise entkräftet werden. Mit der richtigen Strategie kann man dem Gericht dann auch zeigen, welche Seite die Konflikte schürt. Damit erhöhen sich für Sie dann sogar die Chancen auf eine einseitige Übertragung der Rechte zu Ihren Gunsten.
  • Bei Antragstellern, die lediglich das Wechselmodell als Regelung in Betracht ziehen, kann das Gericht daran zweifeln, dass man sich tatsächlich am Kindeswohl orientiert. Hier hilft eine gute anwaltschaftliche Begleitung, um zielstrebig und zugleich sensibel vorzugehen und die Chancen für ein Wechselmodell zu erhöhen.

Unterstützung erhalten

Der BGH-Beschluss zum Wechselmodell sichert vielen getrennt lebenden Elternteilen die Möglichkeit in Zukunft vielleicht deutlich mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen zu dürfen. Damit Gerichte sich aber auch für eine solcher Regelung im Einzelfall aussprechen, gilt es beste Bedingungen zu schaffen und das Konfliktniveau zwischen den Elternteilen erheblich zu senken.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht helfe ich Ihnen gerne die besten Voraussetzungen für die Genehmigung eines Wechselmodells zu schaffen. Auch mit weiteren Fragen zu der Umgangsregelung können Sie sich gerne an mich wenden.

Verwendetes Bild: Africa Studio – stock.adobe.com

 


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