Bereits am 28 April 2020 sind die Neuerungen vom Bundesverkehrsministerium in Kraft getreten. Besonders Autofahrer müssen ab sofort mit hohen Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr rechnen. Ihnen drohen hohe Bußgelder, deutlich mehr Punkte in Flensburg und schnellerer Führerscheinentzug. Das Ziel dieser Maßnahmen soll vor allem Abschreckung sein. Die Befürworter der Neuerungen loben besonders den Schutz von benachteiligten Verkehrsteilnehmern. Gegner sehen hingegen die Rechte der Autofahrer in Gefahr. Besonders im Hinblick auf die stetig sinkenden Todeszahlen im Straßenverkehr sind die Verschärfungen aus den Augen vieler Kritiker nicht gerechtfertigt. Lesen Sie, auf welche Konsequenzen Sie sich jetzt einstellen müssen und was Sie bei ungerechtfertigten Bescheiden tun können.
Vorsicht, hierfür drohen Strafen
Alle Verschärfungen, Erhöhungen und Neuerungen sind in der aktuellen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) zu finden. Neben höheren Strafen für Verstöße im Straßenverkehr wurde auch die Einführung neuer Verkehrsschilder beschlossen. Hinzu kommen Regelungen für Carsharing und Elektro-Fahrzeuge. Hier im Überblick:
1. Parkverstöße
- Höhere Bußgelder für Falschparker: Sanktioniert werden das Halten auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe sowie das unerlaubte Parken auf Gehwegen, Radwegen und in zweiter Reihe. Verstöße werden mit 25€ Bußgeld bestraft. Das Parken auf einem Abstellplatz für Schwerbehinderte kostet zwischen 35€ und 55€.
- Parkplätze für E- und Carsharing-Autos sind tabu: Dies betrifft Autofahrer, welche kein entsprechendes Fahrzeug fahren und dieses dennoch auf extra ausgewiesenen Parkplätzen abstellen. Hier ist mit einer Strafzahlung von 55€ zu rechnen.
- Schwere Parkverstöße kosten mehr: Kommt es zu Sachbeschädigung oder Gefährdung und Behinderung anderer Teilnehmer im Straßenverkehr, werden bis zu 100€ und ein Punkt in Flensburg fällig.
2. Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Geschwindigkeitsverstöße im Ort: Überschreitungen des Tempolimits um bis zu 20 km/h können an die 70€ kosten. Bei Verstößen ab 21 km/h wird es sogar noch teurer. Es drohen 80€ Bußgeld plus ein Monat Fahrverbot und ein Punkt in Flensburg.
- Tempo-Limit-Verstoß außerorts: 60€ Strafzahlung werden bei Überschreitungen bis zu 20 km/h verhängt. Fahren Sie 21 – 25 km/h zu schnell, kostet Sie das womöglich 70€ plus einen Punkt in Flensburg. Ab 26 km/h Tempo-Verstoß kommen 80€ Bußgeld sowie ein Monat Fahrverbot und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu.
3. Behinderung einer Rettungsgasse
- Bestraft werden all diejenigen, die bei Stau oder stockendem Verkehr keine Gasse bilden. Aber auch Autofahrer, welche eine Rettungsgasse missbrauchen bekommen die gleichen Konsequenzen zu spüren. Es drohen Bußgelder zwischen 200€ und 320€ plus ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
4. Mindestabstand beim Überholen
- Bislang mussten Autofahrer beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer, beispielsweise von Radfahrern, Fußgängern und motorisierten Zweirädern, einen “ausreichenden” Abstand einhalten. Mit den Neuerungen des Bundesverkehrsministeriums wurde der Abstand nun konkret definiert. 1,5 Mindestabstand gelten nun bei Überholvorgängen innerorts. Außerorts müssen mindestens zwei Meter Abstand beim Überholen gewährleistet sein.
5. Neue Verkehrsschilder und Symbole
- Abbiege-Erlaubnis bei roter Ampel für Radfahrer: In Zukunft dürfen Fahrradfahrer an manchen Kreuzungen auch dann rechts abbiegen wenn die Ampel noch Rot anzeigt. Voraussetzung ist natürlich, dass der Verkehr dies auch zulässt. Gekennzeichnet wird diese neue Regelung mit Hilfe eines grünen Pfeils speziell für diese Verkehrsteilnehmer.
- Für Carsharing reservierte Parkplätze: Diese ausgewiesenen Flächen bekommen von nun an auch ein extra Schild. Parken dürfen dann dort nur noch Fahrzeuge, die eine spezielle Plakette hinter der Windschutzscheibe haben.
- Parkflächen für Fahrradfahrer die Lasten transportieren: Alle Besitzer eines Lastenfahrrads können sich auf speziell für sie ausgewiesene Parkplätze freuen. Auch diese Flächen sind durch ein neues Verkehrsschild gekennzeichnet. Darauf abgebildet ist ein Fahrrad mit Ladefläche zwischen Lenker und Vorderrad.
Fordern Sie Ihre Rechte ein
Hoffentlich bleiben Sie von den Konsequenzen der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung und der aktuellen Straßenverkehrs-Ordnung möglichst lange bzw. gänzlich verschont. Sollten Sie jedoch einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten, unterstütze ich Sie gerne. Oftmals ist es sinnvoll, ein Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Auf diese Weise lässt sich beispielsweise die Einstellung des Verfahrens oder eine Strafmilderung erreichen. Ich fordere für Sie die Verfahrensakte an und überprüfe den Inhalt auf Verfahrensfehler, auf Unregelmäßigkeiten im Messverfahren oder aber auch darauf, ob die seitens der Behörde verwendeten Beweismittel (z.B. das Frontfoto) geeignet sind, Ihnen einen für Sie möglicherweise schwerwiegenden Verstoß nachzuweisen. Auch wenn Sie nicht wissen, ob die Ihnen drohenden Sanktionen angemessen oder gerechtfertigt sind berate ich Sie umfassend. Sie erreichen uns über das Online-Kontaktformular (Link: https://anwalt-schmidt.com/kontakt/) oder telefonisch unter:
06151 / 360 98 60 in Darmstadt
06078 / 969 58 62 in Gross-Umstadt
06152 / 85 99 55 in Büttelborn