Urteil bestätigt: Lebenslange Haft für Berliner Raser des tödlichen Ku’damm-Rennens
Keine Fahrlässigkeit, sondern die billigende Inkaufnahme der Tötung von Menschen – dies ist die aktuelle Einschätzung des Landgerichts Berlin. Die beiden 27 und 30 Jahre alten Angeklagten wurden demnach abermals wegen Mordes verurteilt. Dieses Urteil entspricht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Beschuldigten sehen nun einer lebenslangen Haftstrafe entgegen.
Der Verstorbene hatte keine Chance
Der Vorfall ereignete sich in der Nacht auf den 01. Februar vor drei Jahren. Mit ihren Wagen lieferten sich die beiden Fahrer ein illegales Rennes mitten in der Berliner Innenstadt. Mit einer Geschwindigkeit von bis zu 170 km pro Stunde rasten sie den Kurfürstendamm und die Tauentzienstraße entlang. Sie passierten auf dem Weg elf Kreuzungen und zahlreiche rote Ampeln. An der Kreuzung Tauentzienstraße und Nürnberger Straße wurde ein 69-jähriger Fahrer in seinem Jeep von dem Auto des älteren Rasers erfasst. Er war dabei mit seinem Wagen anzufahren, seine Ampel stand bereits auf grün. Der 69-Jährige erlag noch am Unfallort seinen Verletzungen. Im Gerichtsverfahren war sein Sohn als Nebenkläger beteiligt.
Erste Entscheidung ohne Bestand
Bereits im Februar 2017 wurden die beiden Männer zu Lebenslänglich wegen Mordes verurteilt. Erstmalig wurde damit in der Bundesrepublik Deutschland eine solche Strafe für Raser ausgesprochen. Das damalige Urteil des Berliner Landgerichts wurde jedoch durch den Bundesgerichtshof aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Berlin zurückverwiesen. Der damals bereits angenommene bedingte Tötungsvorsatz war laut Bundesgerichtshof unzureichend nachgewiesen und begründet.
Die aktuelle Entscheidung des Gerichts stützt sich hingegen nun gar auf drei Mordmerkmale. Die eingesetzten Wagen der Angeklagten wurden als gemeingefährliche Mittel eingestuft. Die Handlung, welche zum Tod des unschuldigen und machtlosen 69-Jährigen führte wurde als heimtückisch angesehen. Den beiden Beschuldigten wurden zudem niedrige Beweggründe unterstellt. Ihre Handlungen seien vor allem auf die vorübergehende Befriedigung ihrer Identität als Raser ausgerichtet gewesen.
Bedingter Tötungsvorsatz in mehreren Schritten
Das aktuelle Urteil des Berliner Landgerichts kommt zu der Einschätzung, dass sich der Tötungsvorsatz in mehreren Stadien entwickelt hat. Aus einem Stechen wurde eine Wettfahrt. Auf dem Weg zur Kreuzung wurde dem jüngeren Fahrer bewusst, dass er die Möglichkeit habe anzuhalten und er verringerte den Druck auf das Gaspedal. Dann entschied er sich jedoch dazu die Geschwindigkeit wieder zu erhöhen. Der zweite Fahrer hingegen habe den Vorsatz bereits früher entwickelt und sei dann mit einer beständigen Geschwindigkeit die Strecke gefahren. Die zuständige Kammer des Landgerichts Berlin entschied zudem auf einen Entzug der Fahrerlaubnis und auf eine fünfjährigen Führerscheinsperre.
Erneute Verhandlungen in Sicht
Direkt im Anschluss an die Entscheidung des Landgerichts Berlin legte ein Strafverteidiger bereits Revision gegen das Urteil ein. Der Bundesgerichtshof wird sich demnach erneut mit diesem aufsehenerregenden wie erschütternden Fall befassen.
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