Anders als gemeinhin angenommen, werden Tötungsdelikte in Partnerschaften selten im Affekt begangen. Die britische Kriminologin und Universitätsdozentin Jane Monckton Smith konnte acht Stufen feststellen, welche einem Mord oder Totschlag in Beziehungen vorausgehen. Dieses Wissen kann besonders Polizisten, Sozialarbeitern und anderen Fachkräften, welche mit Betroffenen in Kontakt stehen helfen, präventiv einzugreifen. Ein von Smith erstellter Acht-Phasen-Plan ermöglicht es Gefährdungen besser zu erkennen und tätig zu werden, bevor es zu Gewalttaten, Mord oder Totschlag kommt.

Gewalthandlungen mit Kalkül

Als Wissenschaftlerin untersucht Smith Femizide (Frauentötungen), Stalking und Gewalthandlungen in Partnerschaften. Ihre Forschungsergebnisse zeigen, dass sich häusliche Gewalt in der Regel nach einem bestimmten Muster entwickelt und intensiviert. Tötungen in Beziehungen geschehen normalerweise nicht spontan und nicht aus dem Bauch heraus, sondern werden von langer Hand geplant. Die Täter betreiben dabei großen Aufwand und sie gehen bei der Planung und Umsetzung kalkuliert und zielstrebig vor.

Den Blick auf die Täter richten

Partnergewalt gilt in vielen Fällen noch als Affekttat. Die Schuld wird in dem Zusammenhang häufig den Betroffenen gegeben. Es wird davon ausgegangen, dass das Opfer im Vorhinein provoziert oder Druck ausgeübt hat und daraus die Tat erfolgte. Laut Smith sind diese Umstände jedoch so gut wie niemals gegeben. Für sie beginnt die Geschichte des Verbrechens mit dem Kontrollwahn des Täters. Es gibt auch kein präzises Opferprofil, welches in besonderer Weise dieser Bedrohung ausgeliefert ist. Die Forschungsergebnisse von Jane Monckton Smith zeigen, dass es jede Person treffen kann. Um Gewalttaten präventiv zu begegnen muss daher der Täter und nicht das Opfer in den Fokus gerückt werden.

Es beginnt mit dem Wunsch nach Kontrolle

Die meisten Täter ähneln sich in dem zwanghaften Bedürfnis die Kontrolle über Beziehung und Partnerin zu erlangen. Sie denken ein Recht auf die Partnerschaft erheben zu können. Einige von ihnen bringen eine Störung ihrer Persönlichkeitsstruktur mit oder sind in besonderem Maße auf ihre Opfer fixiert. Obwohl ein kontrollierendes Verhalten in Beziehungen sowohl von Männern, als auch von Frauen ausgeübt werden kann, sind die Täter von Tötungsdelikten vornehmlich Männer. Die Ermordeten hingegen sind zu über 80% weiblich.

Die 8 Stadien unter der Lupe

  1. Die Grundlage bildet die Vorgeschichte des Täters: Hier lassen sich bereits Auffälligkeiten und Straftaten, wie Stalking und Gewalttaten im öffentlichen und privaten Kontext finden. Die Person reagiert überempfindlich, angriffslustig und zeigt den Wunsch nach Kontrolle.
  2. Die Beziehung wird schnell verbindlich: Die Partner sind extrem aufeinander fixiert. Freunde, Familie und Bekannte werden hinten angestellt. Zügig wird das gemeinsame Leben unter einem Dach arrangiert. Ein gemeinsames Baby wird geboren. Die Partnerin wird als Eigentum betrachtet und diese Ansprüche werden auch sprachlich kenntlich gemacht. Eifersucht zeigt sich und die Unternehmungen zu beenden oder den Kontakt zu unterbrechen bleiben erfolglos.
  3. Das Kontrollverhalten manifestiert sich: Der Partner kontrolliert und beeinflusst den Alltag, die Aktivitäten und die Kontakte des Opfers. Es kommt zu Beleidigungen, Belästigung und Gewalthandlungen. Diese können sich auch gegen den Nachwuchs oder im Haushalt lebende Tiere richten. Es zeigen sich eventuell Suchtproblematiken, wie Alkohol- und Drogenkonsum. Drohungen, wie Mord oder Suizid werden vom Täter bereits geäußert.
  4. Auslöser für die Mordhandlung: Es treten Ereignisse ein, welche vom Täter als Trigger empfunden werden. Hierzu zählen die Befürchtung vor dem oder das tatsächliche Ende der Beziehung. Auch die Vorstellung, dass die Partnerin fremd geht kann hierzu zählen. Der Verlust des Arbeitsplatzes, die Pensionierung, finanzielle Schwierigkeiten und körperliche oder seelische Erkrankungen sind weitere mögliche Trigger.
  5. Die Handlungen eskalieren: Der Täter zeigt zunehmend immer gravierendes problematisches Verhalten. Es werden verschiedene Strategien angewandt um die Kontrolle wieder zu erlangen: zum Beispiel die Ankündigung von Gewalt, von Mord oder Selbstmord. Aber auch vermehrtes Betteln und Weinen gehört dazu.
  6. Rache- und Mordgedanken: Es kommt zu schwerwiegenden Ereignisse, wie private Insolvenz, Verlust des Ansehens oder lebensgefährliche Erkrankung. Letzte Anstrengungen, dass Opfer für sich zu gewinnen scheitern. Das Gefühl des Täters unfair behandelt zu werden steigert sich. Es kommt zum Sinneswandel, Rachegelüsten und Gedanken an die Tat.
  7. Planung der Gewalttat: Es zeigt sich ein ungewöhnliches Verhalten beim Täter. Beleidigungen und Belästigungen steigern sich. Online Recherchen zu Tatwaffen und Tötungsarten werden getätigt. Der Täter wahrt bereits Tatwaffen auf. Er ist sehr bemüht das Opfer von der Außenwelt ab zu spalten.
  8. Ausführung des Verbrechens: Es kommt zur Tötung oder einem als Suizid getarnten Mord. Der Täter versucht dem Opfer die Schuld zu geben. Er sieht sich selbst als Benachteiligter, der die Tat zum Selbstschutz verübt hat.

Die gesetzlichen Möglichkeiten nutzen

Tötungsdelikte, welche nach diesem Muster ablaufen, sind laut Jane Monckton Smith vorhersehbar und auf diese Weise auch abwendbar. Das 8-Phasen-Modell bietet besonders Polizisten und anderen Fachkräften eine gute Richtschnur. Es hilft ihnen früher brisante Veränderungen in Beziehungen zu erkennen und dann auch schneller einzugreifen. Der rechtliche Rahmen bietet in Deutschland verschiedene Handlungsoptionen.

Es ist beispielsweise möglich dem Täter die Annäherung und Kontaktaufnahme zu untersagen. Ein Verweis aus der gemeinsam genutzten Wohnung ist ebenfalls in vielen Fällen umsetzbar. Bei Gewalthandlungen schützt in der Bundesrepublik auch das Gewaltschutzgesetz. Bei Stalking bietet der § 238 der Nachstellung Eingriffsmöglichkeiten.

Sie sind in Ihrer Beziehung Opfer von Stalking, Drohungen oder Gewalt? Sie erleben in Ihrem Bekannten- oder Freundeskreis entsprechende Umgangsweisen? Sie möchten noch weitere Informationen zur Rechtslage erhalten? Als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie gerne durch Beratung oder juristische Vertretung.

Quelle: Interview mit Dr. Jane Monckton Smith, spiegel.de
Verwendetes Bild: Tiko – stock.adobe.com

 


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