Während die Corona-Pandemie unser Gesundheitssystem fast schon völlig auslastet, befürchtet der Landespräventionsrat in Hessen eine Gewaltzunahme im häuslichen Umfeld. Zusammen mit COVID-19 und den überfüllten Frauenhäusern könnte hier ein Worst-Case-Szenario entstehen, wenn Sie als beteiligte Person keine rechtlichen Maßnahmen einleiten.

Was versteht man unter häuslicher Gewalt?

Wenn Ihnen innerhalb einer Beziehung oder einer häuslichen Gemeinschaft körperliche und psychische Gewalt widerfährt, wird dies als häusliche Gewalt eingestuft. Im Sinne des Strafgesetzbuchs (StGB) können unter anderem folgende Straftatbestände erfüllt sein:

  • Beschimpfungen
  • sexueller Missbrauch
  • Nötigung
  • Stalking
  • Körperverletzung
  • Freiheitsberaubung
  • Mord und Totschlag

Fast ausnahmslos werden Frauen Opfer von häuslicher Gewalt, wobei dann auch Kinder massiv betroffen sein können. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat zuletzt erschreckende Zahlen veröffentlicht:

  • Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen
  • 2018 wurden insgesamt 140.755 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt
  • 81 Prozent davon waren Frauen
  • 324 Menschen kamen dabei ums Leben

Opfer von häuslicher Gewalt stehen vor verschlossenen Türen

Laut Angaben der Hessenschau rechnet man aktuell mit einer erhöhten Nachfrage in Frauenhäusern.  Als wären die niedrigen Kapazitäten und der schlechte technische Stand in den sozialen Einrichtungen nicht schon genug, so trägt COVID-19 zu den Befürchtungen der Opfer und der Organisatoren bei. In Offenbach kam es sogar schon so weit, dass man Frauen mit gepackten Koffern schlicht und ergreifend nicht aufnehmen konnte und sie somit vor verschlossenen Türen ließ. In der aktuellen Phase könne man die Frauen nur zur Polizei verweisen, so die Aussage einer Frauenhaus-Mitarbeiterin gegenüber der Hessenschau. Auch wenn man nur leichte Erkältungssymptome aufweisen sollte, wird man von einem Frauenhaus in Hessen zurzeit nicht aufgenommen. Das Risiko sich und alle anderen Bewohnerinnen dieses Hauses mit dem Virus in Gefahr zu bringen und sich anzustecken, ist einfach zu hoch.

Häusliche Gewalt: ein gesellschaftliches Problem

Was in China unter Quarantänemaßnahmen leider schon bittere Realität ist, ist in Deutschland leider auch zu erwarten. Denn im Reich der Mitte sind die Beschwerden von häuslicher Gewalt nunmehr dreimal so hoch als zuvor. Folgende Punkte können auch hier zu Lande schnell zu Konflikten – bis hin zu körperlicher Gewalt führen:

  • Komplette Isolation
  • Sorge um den Arbeitsplatz
  • Existenzängste mit verbunden Stressfaktoren
  • Plötzlich erlebt der Mann den auch stressigen Alltag mit Kindern

Sollte es zu einem Vorfall von häuslicher Gewalt kommen, sollten Sie unverzüglich die Polizei kontaktieren, um diesen Vorfall zu melden. Im weiteren Verfahren sollten Sie dann auch von einer Rechtsberatung Gebrauch machen. Als Experte für Familien– und Strafrecht unterstütze ich Sie gerne – auch in schwierigen Zeiten.

Wo kann ich nach Hilfe suchen?

Falls Sie sich akut bedroht fühlen oder es schon zur häuslichen Gewalt gekommen ist, sollten Sie sofort den Polizeinotruf (110) verständigen und mitteilen, ob Sie allein oder beispielsweise noch mit Ihren Kindern in der Wohnung sind. Dazu sollten Sie erwähnen, ob der Täter vor Ort ist und möglicherweise auch Waffen besitzt. Die Polizei ist verpflichtet nach einem Notruf bei Ihnen vorbeizuschauen. Sie können auch gerne das Gespräch mit Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen, um sich vor allem telefonisch als auch online helfen zu lassen. Des Weiteren können Geschädigte auch zivilrechtliche Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen. Um weitere rechtliche Schritte gegen eine andere Person einzuleiten oder sich selbst zu verteidigen, empfiehlt es sich immer einen Anwalt einzuschalten.

Was ist, wenn ich Zeuge von häuslicher Gewalt werde?

Auch als Nachbar spielen Sie eine wichtige Rolle beim Thema Gewalt in den eigenen vier Wänden. Bleiben Sie aufmerksam, bieten Sie bei Verdachtsfällen Ihre Hilfe und rufen Sie auch im Zweifelsfall bei der Polizei oder bei einer Beratungsstelle an, wenn Sie der Meinung sind, dass sich Ihre Bekannte oder Freundin in Gefahr befindet – so können Sie im Zweifelfall Leben und Existenzen retten. Als Zeuge können Sie zudem vor Gericht aussagen, um den Angeklagten entweder zu belasten oder ihn vor falschen Anschuldigungen zu bewahren.

Welche Gesetze schützen mich?

Das Gewaltschutzgesetz schützt Sie zudem davor, die Wohnung mit einer gewalttätigen Person zu teilen. Dieses Gesetz gilt nicht nur für Ehepaare, sondern für jeden Menschen, der Opfer von Gewalt oder deren Androhungen geworden ist. Ich vertrete Sie unter anderem bei Fragen zur Scheidung, Wohnungszuweisung und Gewaltschutz, da mir Ihr Anliegen wichtig ist.

Kontaktieren Sie mich!

Jeden meiner Mandanten berate und vertrete ich individuell – ich passe mich Ihren Bedürfnissen an und stehe Ihnen bei rechtlichen Angelegenheiten immer zur Verfügung.  Neben der Rechtsberatung an meinen Standorten biete ich ebenfalls Hausbesuche an. Ob Sie als angeschuldigter Täter eine Rechtsberatung benötigen oder Sie als geschädigte Person nach einem Rechtsanwalt suchen – ich bin für Sie da!

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