Heiraten, um Steuern zu sparen – so oder ähnlich hört man es immer wieder, zumeist von unaufgeklärten Heiratswilligen oder bereits Verheirateten, welche mal mehr, mal weniger den monetären Aspekt als einen maßgeblichen Faktor der Entscheidung für die Ehe heranziehen. Im Rahmen einer Analyse gaben sowohl 22 Prozent der Männer als auch der Frauen an, dass die steuerliche Ersparnis der primäre Grund für die Ehe gewesen sei. In den meisten Fällen dürfte allerdings zutreffen, dass sich kaum einer Gedanken darüber macht, welche Auswirkungen der vermeintliche Geldsegen mit sich bringt.
Die Grundannahme, dass eine Ehe eine gewisse steuerliche Ersparnis mit sich bringt, mag zwar pauschal gesehen richtig sein. Jedoch kann sie niemals allgemeinverbindlich mit dem Begriff der Ersparnis gleichgesetzt werden. Vielmehr steht dahinter das sogenannte Ehegattensplitting, welches bereits 1958 eingeführt wurde und seitdem weitestgehend unverändert besteht.
Durch das Splittingverfahren werden die Eheleute steuerlich als Einheit betrachtet, also wie ein einzelner Steuerpflichtiger, behandelt. Regelmäßig lässt sich dabei feststellen, dass Ehepaare aufgrund dieser Berechnungsmethode weniger Steuern zahlen. Diese Möglichkeit der Einzelveranlagung besteht auch innerhalb einer Ehe. Doch erscheint wohl meist die finanzielle Ersparnis zu attraktiv, als dass freiwillig darauf verzichtet werden würde.
Was zunächst wenig verwerflich und ausschließlich vorteilhaft wirkt, ist bei weitem nicht jedem vergönnt. Von der Tatsache, dass Unverheiratete und Alleinerziehende keinerlei finanziellen Vorteil daraus ziehen können einmal ganz abgesehen, verlangt der maximale Sparbetrag von 15.000 Euro gewisse Voraussetzungen. Für diese maximal mögliche Einsparung bedarf es eines gemeinsamen jährlichen Einkommens von über 500.000 Euro. Jedoch, und hier kann das entscheidende „Aber“ zu erblicken sein, darf nicht etwa jeder Ehepartner hälftig an dem Einkommen beteiligt sein. Die Steuerersparnis erhöht sich mit zunehmender Einkommensdifferenz und findet ihren Höchstpunkt, wenn das Haushaltseinkommen eines Ehepaares von nur einem der beiden Ehegatten erzielt wird. Sind die Einkommen beider Ehepartner innerhalb eines Doppelverdienerhaushaltes dagegen etwa gleich hoch, ergibt sich durch die Zusammenrechnung der Einkommen und Anwendung des Splittingtarifs kein Vorteil gegenüber der getrennten Besteuerung der Ehegatten.
Im Ergebnis ist somit ein höherer steuerlicher Vorteil zu verzeichnen, je höher zum einen das Haushaltseinkommen und zum anderen je größer – und das ist das Entscheidende – die Differenz zwischen den Einkommen der Eheleute ist.
Die Effekte hieraus können in diversen Bereichen zu Tage treten. Denkt man die Konsequenz des schrumpfenden Splittingvorteils innerhalb einer Doppelverdienerehe weiter, führt dies im Ergebnis nicht selten dazu, dass von dem Partner, welcher weniger verdient, Überlegungen dahingehend unternommen werden, ob sich die Erwerbstätigkeit monetär überhaupt noch lohnt. Andernfalls, also wenn die Erwerbstätigkeit gänzlich eingestellt und die Ehe somit zu einer Alleinverdienerehe würde, wüchse schließlich der Splittingvorteil. Darüber hinaus scheint ein gleichzeitiger Vorteil im Hinblick auf Familienplanung und sich daran anschließende Elternzeit zu bestehen. Häufig, nicht immer, ist es die Frau, welche sich der Care-Arbeit annimmt und dafür ihren Beruf, jedenfalls zeitweise, aufgibt oder nicht in vollem Umfang nachgeht.
Der nun durch das Splittingverfahren erzeugte Effekt, ja gar Anreiz, den Beruf gegen eine höhere Steuerersparnis einzutauschen, ist als äußerst kritisch zu bewerten, die Gefahr dahinter teils fatal. Es konnte bereits festgestellt werden, dass eine Abschaffung des Splittingvorteils einen entscheidenden Unterschied in der Erwerbsbeteiligung von Frauen, in steigender Hinsicht, bewirken kann. Derzeit gilt das Ehegattensplitting als ein entscheidender Faktor für die geringere Beteiligung verheirateter Frauen am Arbeitsmarkt und das leider primär in Deutschland, da die umliegenden europäischen Länder bereits die reine Individualbesteuerung einführten und die steuerliche Zusammenveranlagung abschafften.
Die enorme Wichtigkeit und die Gründe dafür, weshalb auch Frauen einer geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen sollten, auch wenn sie finanziell abgesichert scheinen oder sich diesbezüglich in Sicherheit wiegen, sind unter anderem: Abhängigkeit, Gefahr der Altersarmut und Stagnation für steigende Frauenquote innerhalb der Arbeitswelt.
Hinzu kommt der psychologische Effekt, welchen das Ehegattensplitting beinahe zwangsläufig mit sich bringt: Die Förderung von Macht- und Einkommensasymmetrien. Befürworter argumentieren stets mit der Möglichkeit der völlig freien und flexiblen Arbeitsaufteilung innerhalb von Familien, doch das ist gelinde gesagt absurd. Tatsächlich wird immerzu das vormals klassische, jedoch in heutigen Zeiten veraltete Modell des Einverdienerhaushaltes subventioniert, in welchem der Mann die Rolle des Ernährers, die Frau die Rolle der nichtberufstätigen Hausfrau innehat. Rückschrittlicher könnten die Auswirkungen mithin gar nicht sein.
Dabei sind die nachgewiesenen Effekte einer Abschaffung gar nicht mal als negativ einzustufen. Infolge der Wandlung der steuerlichen Zusammenveranlagung hin zur Individualbesteuerung würde es unter anderem zu steigenden Steuereinnahmen des Staates sowie zu einem steigenden Angebot auf dem Arbeitsmarkt kommen. So konnte man ermitteln, dass die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt um rund 2,4 Prozent steigen, die der Männer um etwa 0,3 Prozent sinken würde. Damit nähmen die durchschnittlichen Arbeitsstunden der Frauen um etwa 7,4 Prozent zu, die der Männer um 1,5 Prozent ab.
Auch in der Politik ist das Thema nicht erst kürzlich präsent. Auch in der vergangenen Wahlperiode fand das Ehegattensplitting, genauer gesagt dessen Reform oder gar dessen vollständige Abschaffung, Erwähnung in dem Wahlprogramm und den politischen Debatten einiger Parteien. Es bestehen Forderungen nach einer Individualbesteuerung und der Investition der daraus freiwerdenden Steuergelder für eine besser verteilte und stärker unterstützte Familienforderung.
Nicht zuletzt die EU-Kommission empfiehlt kontinuierlich die steuerlichen Fehlanreize, welche durch das Splittingverfahren und die Zusammenveranlagung von Ehepaaren erzeugt werden, schnellstmöglich zu beseitigen. Festgehalten werden kann somit, dass es offenkundig nicht daran mangelte, die Problematik zu erkennen und zu spezifizieren.
Umso inkonsequenter erscheint es, einerseits stets hervorzuheben, dass es ein wichtiges politisches Ziel sein müsse, (verheiratete) Frauen stärker in den Arbeitsmarkt zu integrieren, um eine Gleichstellung zu erzielen und andererseits trotz Kenntnis hiervon ein Verfahren zu billigen, welches dem Ziel gar systematisch entgegenzuwirken scheint. Auch wird beispielsweise angeführt, dass im Falle einer Scheidung Zugewinn und Rentenansprüche „normalerweise zu gleichen Teilen aufgeteilt“ werden. Frauen werden offenbar „in Gelddingen für tendenziell unterbelichtet“ gehalten.
Mit dem Splittingverfahren wird ein klarer Fehlanreiz gesetzt. Ein Fehlanreiz dahingehend, dass es subventioniert und damit impliziert wird, es sei etwas Gutes, dass Frauen ihren Job gar aufgeben oder nur in geringer Form ausüben, um ihre dadurch eingesparte Zeit für die Führung des Haushaltes und die Erziehung der Kinder, sollte sich das Ehepaar für Kinder entscheiden, zu nutzen.
Geht man im Laufe seines Berufslebens lediglich einer Teilzeittätigkeit nach oder übt über mehrere Jahre oder gänzlich gar keinen Beruf aus, so wirkt sich dies selbstverständlich drastisch auf die Rentenansprüche aus. In der heutigen Zeit sind Scheidungen nichts Ungewöhnliches mehr und beinahe alltäglich. Es ist somit fatal, sich als Frau darauf zu verlassen, dass man im Alter von dem leben können wird, was der Mann im Laufe seines Lebens erwirtschaftet hat, schließlich habe man selbst ja in der Rolle als Hausfrau und Mutter auch entscheidend zu einem intakten Familienleben beigetragen. Dies mag dem Grunde nach richtig sein und in keinem Fall soll und darf die Arbeit einer Frau im Haushalt und in der Kindererziehung herabgewürdigt werden. Doch die Realität im Falle einer Scheidung oder auch dem (frühen) Tod des Partners sieht oftmals anders aus.
Immer wieder wird die Gleichwertigkeit von Erwerbs- und Hausarbeit betont, ohne die Risiken unbezahlter Haus- und Sorgearbeit im Lebensverlauf zu thematisieren. Dies ist schlichtweg inkonsequent. Die Verdienstlücke zwischen den Geschlechtern, bezeichnet als Gender Pay Gap, sowie auch die Lücke in der Rente, also die Gender Pension Gap, ist kein unbekanntes Phänomen. Es handelt sich dabei um die Differenz des durchschnittlichen Bruttoverdienstes zwischen Männern und Frauen. Sich von dem Ehepartner nicht nur in finanzieller Hinsicht abhängig zu machen sollte zudem weder als emanzipiert gelten noch erstrebenswert sein.
Die Problematik hinter all dem jedoch ist ein Mangel an Aufklärung. Es scheinen derart wenige Menschen zu verstehen, dass eine steuerliche Zusammenveranlagung mehr als rückschrittig ist und es auf diese Weise schlichtweg nicht gelingen kann, die Emanzipation der Frau nachhaltig und effektiv zu fördern und die Gleichstellung in sämtlichen Lebensbereichen, insbesondere in der Arbeitswelt, voranzubringen.
Es genügt nicht, dass anhand von Quoten versucht wird, Frauen in gleichem Maße wie Männer in verschiedenen Branchen zu etablieren und ihre zahlenmäßige Vertretung zu steigern. Solange ein finanzieller Anreiz besteht, welcher es für manche Menschen durchaus attraktiv zu machen scheint, nicht arbeiten zu gehen, wird dies nicht gelingen können.
Gerne informieren wir Sie über die genauen Auswirkungen und damit einhergehende mögliche Nachteile und Langzeitfolgen infolge einer steuerlichen Zusammenveranlagung.
Wir unterstützen Sie auch gerne als juristische Vertreter, wir stellen zudem Kontaktadressen über kompetente Hilfsangebote zur Verfügung.
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Thomas Schmidt
Frau Caroline Wilferth, Ref. iur.
Rechtsanwalt Thomas Schmidt